Keine Nullrunde für Beitragsbemessungsgrenzen im kommenden Jahr
Obwohl die volkswirtschaftliche Situation alles andere als rosig ist, werden die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung aller Voraussicht nach ab dem 1. Januar 2023 angehoben. So zumindest war es im Referentenentwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2023nachzulesen.
