Keine Nullrunde für Beitragsbemessungsgrenzen im kommenden Jahr

Obwohl die volkswirtschaftliche Situation alles andere als rosig ist, werden die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung aller Voraussicht nach ab dem 1. Januar 2023 angehoben. So zumindest war es im Referentenentwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2023nachzulesen. Demnach soll die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze von 64.350 Euro in diesem Jahr auf künftig 66.600 Euro ansteigen.Als Grundlage dafür wurde die positive Lohnentwicklung des Jahres 2021 herangezogen. Diese lag damals im Bundesgebiet nämlich bei durchschnittlich 3,30 Prozent.

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