Zahl des Tages – Kaum Veränderungen bei den Rechengrößen in der Sozialversicherung – 22.10.2021

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Euro beträgt die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) (Jahresarbeitsentgeltgrenze)auch im kommenden Jahr. Dies gilt auch für die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze in der GKV, die in 2022 weiterhin bei jährlich 58.050 Euro quotieren wird. Dies hatte das Bundeskabinett an diesem Mittwoch durch die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen für 2022 beschlossen. Die zugrundliegenden Lohnentwicklung des Jahres 2020, die durch die Corona-Pandemie negativ war, bildete bei der Fortschreibung der Rechengrößendie Grundlage.

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