Zahl des Tages – Noch immer Mängel bei der Risikobeurteilung von Pensionskassen und Pensionsfonds – 01.08.2023
90 Prozent der Pensionskassen und Pensionsfonds mussten im Testlauf 2021 ihren an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht übermittelten Bericht zur Risikobeurteilung (ERB) überarbeiten. Seit 2019 ist diese zusätzliche Berichtsform für Unternehmen der betrieblichen Altersvorsorge im 3-Jahrestakt verpflichtend.
