Zahl des Tages – Noch immer Mängel bei der Risikobeurteilung von Pensionskassen und Pensionsfonds – 01.08.2023

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Prozent der Pensionskassen und Pensionsfonds mussten im Testlauf 2021 ihren an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht übermittelten Bericht zur Risikobeurteilung (ERB) überarbeiten. Seit 2019 ist diese zusätzliche Berichtsform für Unternehmen der betrieblichen Altersvorsorge im 3-Jahrestakt verpflichtend. Doch hat man aus den Fehlern von damals gelernt? Leider nein. Denn auch die eingereichten Berichte 2022 wiesen noch immer deutliche Mängel auf. Im Ergebnis mussten auch hier 80 Prozent der Gesellschaften nachbessern.

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