• Finanzanlagenvermittler endlich der BaFin unterstellen

    Mit Blick auf die heutige Beratung des Kleinanlegerschutzgesetzes im Bundesrat betonen der vzbv und die DK gemeinsam, dass der Anlegerschutz auf dem Grauen Kapitalmarkt dringend gestärkt werden muss.

    Zahlreiche Maßnahmen des nun vorliegenden Gesetzentwurfs gehen in die richtige Richtung. Doch kann aus Sicht der Verbraucher- wie der Kreditwirtschaftsverbände dieses Ziel tatsächlich nur dann erreicht werden, wenn auch alle Akteure des Grauen Kapitalmarktes uneingeschränkt der laufenden Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterliegen.

    Einheitliche Aufsicht gefordert

    Der vzbv und die DK sprechen sich daher gemeinsam dafür aus, im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine einheitliche Aufsicht über Finanzanlagenvermittler bei der BaFin zu verankern. Der Bundesrat hat diese Forderung bereits mehrfach in anderem Kontext erhoben. Dies schließt mit ein, dass Finanzanlagenvermittler die gleichen umfassenden Anforderungen erfüllen müssen, die bereits für Banken und Sparkassen gelten – insbesondere die Vorgaben des Wertpapierhandelsgesetzes WpHG.

  • Risk: a vital part of the human experience

    When we think of risk we often have a negative connotation in mind. Risky is often used synonymously with reckless, foolish or even downright dangerous. “Risk Wise”, a new book by British author and documentary filmmaker Polly Morland, sets out to investigate whether there is more to the concept of risk. Nine stories portray people who deal with risks in their very own way.

  • NÜRNBERGER HandwerkerSchutz: Jetzt 14 Grundfähigkeiten abgesichert

    Eine private Berufsunfähigkeits-Versicherung ist für Handwerker wegen des mit der Tätigkeit verbundenen Risikos vergleichsweise teuer. Doch wie für alle Erwerbstätigen ist es auch für sie wichtig, finanziell geschützt zu sein. Mit dem NÜRNBERGER HandwerkerSchutz gibt es eine vorteilhafte Alternative, die 2015 für die Zielgruppe noch attraktiver geworden ist.

  • Erweiterte Verbandsklagebefugnis sorgt für besseren Schutz persönlicher Daten

    Die Bundesregierung hat heute die Reform des Unterlassungsklagegesetzes beschlossen. Die Klagebefugnis der Verbraucherorganisationen soll erweitert werden,  so dass auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen Verstöße von Unternehmen beim Verbraucherdatenschutz vorgehen kann. „Das Verbandsklagerecht ist endlich im digitalen Zeitalter angekommen“, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv.

    „Verbraucherinnen und Verbraucher erleben seit Jahren zahllose Verstöße gegen ihre Datenschutzrechte, ohne dass diese bislang effizient geahndet werden können. Die neue Klagebefugnis stärkt unmittelbar den Schutz der persönlichen Daten von Verbrauchern. Die Verbraucherorganisationen werden mit der neuen Klagebefugnis sorgsam, aber wirkungsvoll dafür sorgen, dass Verbraucherrechte auch in der digitalen Welt durchgesetzt werden können“, so Klaus Müller.  

    Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Verbraucherverbände abmahnen und klagen dürfen, wenn Unternehmen gegen Bestimmungen beim Schutz persönlicher Daten von Verbrauchern verstoßen. Der Entwurf schließt aus Verbrauchersicht eine wichtige Regelungslücke zum Schutz von Nutzerdaten, besonders bei Werbung, der Erstellung von Persönlichkeitsprofilen sowie Adress- und Datenhandel.

    Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher online einkaufen, soziale Netzwerke nutzen oder ihr Smartphone nutzen, geben sie zahlreiche persönliche Daten preis.  Unternehmen sammeln häufig mehr Daten als nötig und verwenden diese für andere Zwecke. Der einzelne Verbraucher scheint machtlos gegen diese Sammelkultur. Häufig scheut er Kosten und Mühe, seine Rechte vor Gericht einzufordern.

    Der vzbv bewertet den Ansatz der Gesetzesnovelle einer nicht abschließenden Regelung grundsätzlich positiv. Der Gesetzentwurf umfasst auch Verstöße, bei denen Unternehmen Daten ohne Angabe eines bestimmten Zwecks unzulässig erheben oder speichern. So lässt der Entwurf damit Spielraum für Klagen bei Verstößen, die heute noch gar nicht vorstellbar sind – etwa durch neue Erhebungsmethoden oder Geschäftspraktiken.

    Laut Gesetz wird es eine gesetzliche Anhörungspflicht der Datenschutzaufsichtsbehörden im Rahmen der Unterlassungsverfahren geben. Das sieht der vzbv als große Chance, vor allem gegenüber Internetgiganten gemeinsam mit den Behörden zu agieren und so effektiver für die Einhaltung geltender Verbraucher- und Datenschutzvorschriften zu sorgen.

    Die Erweiterung der Verbandsklagebefugnis auf den Verbraucherdatenschutz ist Teil der Koalitionsvereinbarung. Der Gesetzentwurf geht nun in den parlamentarischen Prozess.