• Karneval feiern – Tipps rund um die Versicherungen

    Presseinformation 11. Februar 2015

    Zwischen Weiberfastnacht und Aschermittwoch erreicht der Karneval in Deutschland seinen Höhepunkt. Dazu zählen Karnevalsumzüge, Narrensitzungen und private Faschingsfeiern, bei denen es leider auch zu Unfällen und Schäden kommen kann. In so einem Fall ist es gut zu wissen, welche Versicherungen hilft, mögliche Folgen abzufedern.

    Vorsicht bei Wurfgeschossen im Karnevalsumzug
    Bonbons und Pralinenschachteln, Kleinspielzeuge, Blumensträuße oder Schokoladentafeln werden von den Karnevalswagen in die feiernde Menge geworfen. Da kann es passieren, dass eine „Kamelle“ wahrhaftig ins Auge geht. Und wer von Bonbons getroffen wird und eine Verletzung davonträgt, hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Denn: Der Veranstalter des Karnevalsumzuges haftet nicht für Schäden, die durch herabfliegende Süßigkeiten entstehen. Laut einem Urteil des Kölner Amtsgerichts gilt: Die süßen Geschosse gehören zu einem Karnevalsumzug einfach dazu.

    Deshalb müssen sich Zuschauer des Karnevalspektakels darauf einstellen und tragen selbst das Unfallrisiko. Da es sich um eine Freizeitveranstaltung handelt, greift zudem der gesetzliche Unfallversicherungsschutz nicht. Im Fall der Fälle schützt nur eine private Unfallversicherung vor den Folgen eines Unfalls.

    Keine Narrenfreiheit im Karneval!
    Niemand ist davor gefeit, im Karneval selbst versehentlich Schaden anzurichten: Ein Brandloch in einem teuren Kostüm eines anderen, das durch eine Zigarette verursacht wird, oder eine Verletzung, die jemand im dichten Gedränge einem anderen zufügt. Eine Privat-Haftpflichtversicherung schützt Karnevalisten bei Sach- und Personenschäden vor den finanziellen Folgen. Denn auch im Karneval gilt: Wer einen anderen schädigt, muss nach dem Gesetz Schadensersatz leisten. Er haftet dafür mit seinem gesamten Einkommen und Vermögen – möglicherweise ein Leben lang.

    Auto im Fasching besser stehen lassen
    Wer Alkohol trinkt, sollte das Auto unbedingt stehen lassen. Denn bereits geringe Mengen Alkohol beeinflussen das Wahrnehmungs- und Konzentrationsvermögen. Die Folge: Entfernungen und Geschwindigkeiten werden nicht mehr richtig eingeschätzt, und die Reaktionsfähigkeit lässt nach. Wer sich trotz Alkoholgenuss ans Steuer setzt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und den Verlust des Führerscheins: Ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille kostet Alkohol am Steuer auch den Versicherungsschutz. Verursacht der betrunkene Karnevalist einen Unfall, wird der Fahrer für die Folgen zur Kasse gebeten. Zudem muss der Versicherte damit rechnen, dass die Kaskoversicherung nur einen Teil des Schadens übernimmt.


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    Dr. Monika Stobrawe ERGO Versicherungsgruppe AG
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    Dr. Monika Stobrawe

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    Über die ERGO Versicherungsgruppe 
    ERGO ist eine der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa. Weltweit ist die Gruppe in über 30 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. ERGO bietet ein umfassendes Spektrum an Versicherungen, Vorsorge und Serviceleistungen. Im Heimatmarkt Deutschland gehört ERGO über alle Sparten hinweg zu den führenden Anbietern. Rund 46.000 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als hauptberufliche selbstständige Vermittler für die Gruppe. 2013 nahm ERGO Beiträge in Höhe von 18 Mrd. Euro ein und erbrachte für ihre Kunden Versicherungsleistungen von 17 Mrd. Euro. 
    ERGO gehört zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.  
    Mehr unter www.ergo.com


    Disclaimer

    Diese Presseinformation enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf derzeitigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung der ERGO Versicherungsgruppe beruhen. Bekannte und unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächliche Entwicklung, insbesondere die Ergebnisse, die Finanzlage und die Geschäfte unserer Gesellschaft wesentlich von den hier gemachten zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder sie an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.


  • R+V Gruppe 2014: Rekordwachstum im schwierigen Umfeld – Beitragssteigerung von fast zehn Prozent auf 14,4 Milliarden Euro

    R+V Versicherung AG: Wiesbaden (ots) – Erstversicherungsgeschäft Inland: Beitragsplus von +7,5 Prozent auf rund 12,2 Milliarden Euro – Leben/Pensionsversicherer erzielen in Niedrigzinsumfeld bestes Neugeschäft in der Unternehmensgeschichte: +17,8 …

  • Weniger schreiben, mehr pflegen / Pflegende in Bremen werden von Bürokratie entlastet

    bpa – Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.: Bremen (ots) – In den nächsten zwei Jahren sollen Pflegende in Bremen von vielen unnützen Dokumentationspflichten befreit werden, damit sie zukünftig mehr Zeit für die direkte Betreuung von Klienten und Bewohnern haben. Pflegeheime und ambulante …

  • E-Health-Gesetz: Freiwilligkeit der Nutzung hat oberste Priorität

    Die Bundesregierung hat einen ersten Entwurf eines „Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“ vorgelegt. E-Health könnte zur Lösung von vielen Problemen im deutschen Gesundheitswesen beitragen. Allerdings müssen bei allen Entscheidungen die Bedürfnisse der Verbraucherinnen und Verbraucher stärker berücksichtigt werden.

    In Deutschland stehen relevante elektronische Daten für die Weiterbehandlung von Patienten oft nicht rechtzeitig zur Verfügung, weil eine sichere elektronische Vernetzung der Leistungserbringer bisher nur in Ansätzen erfolgt ist. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht die Chancen in der Etablierung einer zentralen Infrastruktur, kritisiert jedoch, dass bisher nur die Leistungserbringer und nicht die Patienten unmittelbar auf die Daten zugreifen können sollen.

    Bis auf die freiwilligen Anwendungen der Elektronischen Gesundheitskarte (eGK) – wie etwa die vorgesehenen Notfalldaten – sieht der Gesetzentwurf bislang keinen Zugang der Patienten zu ihren Daten vor. „Ein System, das den Betroffenen selbst keinen direkten Zugriff auf ihre eigenen medizinischen Daten gewährt, ist widersinnig“, so Kai Vogel, Leiter des Teams Gesundheit und Pflege im vzbv.

    Datenfreigabe muss freiwillig sein

    Patienten sollen entscheiden können, was mit ihren Daten passiert. „Die Datenfreigabe und deren Nutzung muss freiwillig sein. Eine Ablehnung aller oder auch einzelner Anwendungen muss jederzeit möglich sein und darf keine Sanktionen oder finanzielle Nachteile für Verbraucher nach sich ziehen“, fordert Kai Vogel.

    Für Patienten ergibt sich vor allem dann ein Nutzen, wenn die mangelnde Kooperation zwischen den Leistungserbringern überwunden werden kann. Hier gibt es nicht nur technische Schnittstellenprobleme, sondern auch ein viel zu stark auf die ärztlichen Kompetenzen zugeschnittenes Versorgungssystem. Gerade die im Entwurf vorgesehene ergänzende Förderung des informationellen Systems der Kassenärztlichen Vereinigungen ist hier kritisch zu sehen. Der Aufbau von Parallelstrukturen mit Versichertengeldern muss vermieden werden – eine spätere Migration in die zentrale Infrastruktur muss daher verbindlich vorgegeben werden.

    Partizipation der Nutzer muss gewährleistet sein

    Anreize im Bereich der Kommunikation zwischen Arzt und Patient fehlen im Gesetzentwurf vollständig. Hier sieht der vzbv dringenden Nachbesserungsbedarf. Bereits vorhandene telemedizinische Anwendungsmöglichkeiten im Bereich der direkten Kommunikation zwischen Arzt und Patient, wie die Videosprechstunde oder Zweitmeinungsportale, dürfen dabei nicht außer Acht gelassen werden. Möglichkeiten zur Partizipation bei der weiteren Entwicklung der grundlegenden technischen Neuerungen für Nutzer müssen ebenso dringend vorgesehen werden.

  • Smart Meter Zwangsbeglückung

    Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat ein Eckpunktepapier für das „Verordnungspaket Intelligente Netze“ veröffentlicht. Darin ist ein Pflichteinbau intelligenter Messsysteme für alle Haushalte mit einem Jahresverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr vorgesehen. Alle anderen Haushalte sollen nach und nach einen intelligenten Zähler bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die Pläne für übertrieben.

    Intelligente Stromzähler (Smart Meter) können nicht nur anzeigen, wie viel Strom aktuell verbraucht wird, sondern sie geben auch Auskunft über Nutzungszeiten und Leistungsbezug. „„Smart Meter bietet für Verbraucherinnen und Verbraucher bislang keinen Zusatznutzen, zum Beispiel in Form von Effizienzgewinnen oder variablen Tarifen. Ansonsten hätte das Wirtschaftsministerium auf einen marktgetriebenen Einbau gesetzt und müsste dies nicht verpflichtend vorschreiben,“ so Klaus Müller, Vorstand des vzbv.

    Auch die Frage nach der Finanzierung ist nicht vollständig geklärt. „Mit Kostenobergrenzen versucht das Wirtschaftsministerium, die finanzielle Belastung für Verbraucher zu deckeln. Es darf allerdings nicht passieren, dass Netzbetreiber sich zusätzliche Kosten über die Netzentgelte zurückholen. Dann würden Verbraucher doppelt zur Kasse gebeten“, so Klaus Müller. Statt einer Einbauverpflichtung hätte das Wirtschaftsministerium erst einmal andere Probleme angehen müssen, wie beispielsweise die Einführung variabler Tarife.

    Datenschutz muss oberste Priorität haben

    Darüber hinaus fordert der vzbv, dass bei dem Verordnungspaket Datenschutz und Datensicherheit oberste Priorität haben müssen. „Smart Meter können sehr viel über die Gewohnheiten der Haushalte verraten. Diese Daten zu schützen und deren Kontrolle durch Verbraucher zu gewährleisten, muss daher oberste Priorität haben“, so Müller.

    Der vzbv begrüßt, dass ein verpflichtender Einbau eines intelligenten Messsystems für Neubau und Sanierung nicht vorgesehen ist. Besitzer von Erneuerbare-Energien-Anlagen unter 7 Kilowatt (KW) werden ebenfalls nicht zum Einbau eines Messsystems verpflichtet.

    Hintergrund

    Intelligente Stromzähler können ein gutes Instrument darstellen, den eigenen Stromverbrauch zu visualisieren und Ineffizienzen im Energieverbrauch abzubauen. Für die Europäische Union Grund genug, in ihrem dritten Binnenmarktpaket festzuschreiben, dass 80 Prozent der europäischen Haushalte bis 2022 mit einem intelligenten Stromzähler ausgestattet werden sollen – sofern es wirtschaftlich ist.

    Über Sinn und Wirtschaftlichkeit wird seit der Vorlage der Kosten-Nutzen-Analyse (KNA) durch das BMWi im Sommer 2013 diskutiert, jetzt liegt ein Eckpunktepapier für Umfang und Durchführung des Einbaus vor („Rollout“).

    Das Eckpunktepapier sieht dabei einen Pflichteinbau intelligenter Messsysteme für alle Haushalte mit einem Jahresverbrauch von mehr als 6.000 kWh pro Jahr sowie für alle Besitzer mit Erneuerbare-Energien-Anlagen und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen mit einer Kapazität von mehr als 7 KW. Dafür sollen nicht mehr als 100 Euro pro Jahr bezahlt werden. Alle Haushalte mit einem Verbrauch von unter 6.000 kWh sollen für unter 20 Euro jährlich einen sogenannten intelligenten Zähler bekommen.

  • Gier nach Autodaten

    Zum Safer Internet Day 2015 stellt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) das Grundsatzpapier „Freie Fahrt in der digitalen Mobilität“ vor. Darin fordert der Verband, Grundregeln für den Daten- und Verbraucherschutz bei der digitalen Mobilität aufzustellen.

    Die Akzeptanz der Verbraucher werde bei der digitalen Technik für das Auto davon abhängen, ob echte Transparenz und ein hohes Datenschutzniveau sichergestellt wird. Klaus Müller, Vorstand des vzbv, stellt die Vorzüge für Sicherheit, Effizienz und Komfort vor, warnt aber zugleich davor, bei selbständig fahrenden Autos in naiven Technikoptimismus zu verfallen.

    Keine freie Fahrt für Datensammelwut

    Bei allen Vorteilen, die die Digitalisierung in der Mobilität für Verbraucher in Zukunft bringen kann, hat diese Entwicklung auch ihren Preis. Das größte Risiko liegt darin, dass das Auto zu einer fahrenden Datensammelstelle wird. „Daten sind das Öl von heute und morgen. Die Gier nach Daten ist groß. Verbraucher aber müssen wissen, wer diese Daten zu welchem Zweck verwendet. Keine freie Fahrt für Datensammelwut“, so Müller.

    Schon heute gibt es viele neue Geschäftsmodelle, die auf Datensammlungen beruhen. Ein Beispiel: Telematik-Tarife der Kfz-Versicherungen. Geben Verbraucher Daten über ihr gutes Fahrverhalten preis, werden sie mit einer kleinen Kostenersparnis von der Versicherung belohnt. Doch solche Geschäftsmodelle bergen ein gesellschaftliches Risiko: Absolute Transparenz der Verbraucherinnen und Verbraucher kann zu ungleicher Behandlung bei Preisen und zur sozialen Ausgrenzung bei Verweigerung oder Falschverhalten führen.

    Thesen zur Digitalen Mobilität aus Verbrauchersicht stellt der vzbv in seinem Grundsatzpapier „Freie Fahrt in der Digitalen Mobilität“ zur Diskussion.

  • Einwilligungserklärung zur Telefonwerbung muss eindeutig sein

    Unternehmen dürfen sich die Erlaubnis zur Telefonwerbung nicht einholen, indem sie konkrete Informationen über Art und Umfang der Werbung erst über einen Link bereitstellen. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Werbefirma Planet 49 GmbH entschieden.

    Außerdem stellten die Richter klar: Eine vorformulierte Einverständniserklärung zur Nutzung persönlicher Daten für Werbezwecke ist unwirksam, wenn  Verbraucher erst nach Klick auf einen Link darüber informiert werden, welche Daten erhoben und verarbeitet werden.

    „Das Urteil ist ein wichtiger Erfolg gegen unerwünschte Telefonwerbung“, sagt Rosemarie Rodden, Rechtsreferentin beim vzbv. „Verbraucherinnen und Verbraucher müssen wissen, worauf sie sich einlassen, bevor sie Werbeanrufe erlauben. Deshalb dürfen die für eine bewusste Entscheidung notwendigen Informationen nicht hinter einem Link versteckt werden.“

    Sammelerlaubnis für Werbeanrufe von bis zu 30 Unternehmen

    Die Werbefirma Planet 49 hatte die Teilnahme an einem Gewinnspiel von der Einwilligung zur Werbung abhängig gemacht. Wer teilnehmen wollte, musste sich nach Eingabe seiner persönlichen Daten damit einverstanden erklären, dass ihn „einige“ Sponsoren und Kooperationspartner am Telefon, per Post, E-Mail oder SMS über ihre Angebote informieren. Erst nach Klick auf einen weiterführenden Link gab es Informationen zu Anzahl, Namen und Branchen der Unternehmen.

    „Vielen Verbrauchern war vermutlich gar nicht bewusst, dass sie durch Ankreuzen der Erklärung bis zu 30 Firmen die Erlaubnis zur Telefonwerbung erteilten“, kritisiert Rosemarie Rodden. Das Landgericht Frankfurt schloss sich der Auffassung des vzbv an, dass diese Gestaltung unzulässig ist, weil sie nicht die gesetzlichen Anforderungen an eine bewusste und eindeutige Einwilligung erfüllt.

    Konkrete Nutzung ihrer Daten muss für Verbraucher deutlich sein

    Als Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz werteten die Richter eine vorformulierte Erklärung. Damit erlaubten die Gewinnspielteilnehmer dem Unternehmen, ihr Surf- und Nutzungsverhalten auf den Internetseiten von Werbepartnern auszuwerten und für Werbezwecke zu verwenden. Wesentliche Informationen dazu gab es auch hier erst nach Klick auf einen Link. Ausspioniert werden sollte nicht nur, welche Seiten die Verbraucher besucht hatten, sondern auch, für welche Produkte sie sich interessiert hatten.

    Unerwünschte Telefonwerbung bleibt großes Ärgernis

    Obwohl Telefonwerbung nur nach ausdrücklicher Zustimmung der Verbraucher zulässig ist, sind ungebetene Werbeanrufe noch immer ein großes Ärgernis. In einer Online-Umfrage der Verbraucherzentralen gaben 84 Prozent der 2.800 Teilnehmer an, niemals oder zumindest nicht bewusst in einen Werbeanruf eingewilligt zu haben. Die Frage, ob sie privat Werbeanrufe erhalten, beantworteten trotzdem fast 93 Prozent der Befragten mit „Ja“.

    Urteil des LG Frankfurt am Main vom 10.12.2014, Az. 2-06 O 030/14 – nicht rechtskräftig

  • ARTE Future gewinnt Online-Medienpreis 2014 der ERGO Direkt Versicherungen

    Presseinformation 6. Februar 2015

    Die Preisträger stehen fest: Am Donnerstag wurden in einer Feierstunde in Berlin die besten eingereichten Online-Arbeiten mit dem Medienpreis der ERGO Direkt Versicherungen ausgezeichnet. Gewonnen haben die interaktive Webserie „netwars“ in der Kategorie „Innovative digitale Medienformate“ und die Webdokumentation „Die GPS-Jagd“ für den besten digitalen Medienbeitrag. Beides sind Produktionen von ARTE Future. Ausgezeichnet wurden zudem der Blog „Wortwalz“, das Interview-Magazin „Freunde von Freunden“, die Dokumentation „Das Oktoberfest-Attentat“ sowie eine interaktive Reportage zum Thema Energiewende. Letztere gewann auch den in diesem Jahr erstmals vergebenen Publikumspreis.

    In der Kategorie „Innovative digitale Medienformate“ wurden Online-Magazine, Blogs und Apps bewertet. Hier kam die Web-Dokumentation „netwars / out of CTRL“ auf den ersten Platz. Darin thematisieren Lena Thiele, Sebastian Baurmann, Saskia Kress und Michael Grotenhoff eindringlich die Gefahr eines drohenden Cyberkriegs. Der Nutzer und sein Computer werden im Zuge der Dokumentation zum Teil der digitalen Infrastruktur. Dabei kommen O-Töne, Videos und Infografiken zum Einsatz, die vom User auf interaktive Weise selbst gesteuert werden können. Die Jury begründete ihre Wahl so: „Netwars ist nicht nur ein multimedialer Abenteuerspielplatz. Indem das Projekt neue Wege im dokumentarischen Storytelling beschreitet, gelingt ihm das, was guter Journalismus immer leisten sollte: nämlich eine neue Sicht auf die Welt ermöglichen.“

    Mit Platz zwei in dieser Kategorie wurde der Blog „Wortwalz“ ausgezeichnet: Die Journalistin Jessica Schober machte sich auf den Weg und bot den jeweiligen Lokalredaktionen auf ihrer Tour durch Deutschland ihre journalistische Arbeit an. Ihre Erfahrungen dokumentierte sie in einem Web-Tagebuch. Platz drei ging an das interaktive Interview-Magazin „Freunde von Freunden“, das Menschen aus aller Welt und ihre vielfältigen Ideen und Projekte vorstellt.

    In der zweiten Kategorie ging es um einzelne digitale Medienbeiträge. Mit dem ersten Platz zeichnete die Jury die Web-Dokumentation „Die GPS-Jagd! Was passiert mit unserem Schrott?“ des Recherche Start-Ups „Follow the Money“ aus. Sie zeigt den Weg unseres Schrotts am Beispiel eines alten Fernsehers und ist Teil eines crossmedialen Projekts. Bereits bei ihrer Recherche hatte das unabhängige Wirtschaftsjournalisten-Team zu innovativen Mitteln gegriffen: Per Crowdfunding wurde das nötige Geld gesammelt, um TV-Geräte mit GPS-Sendern auszustatten und ihren Weg durch den Wirtschaftskreislauf bis nach Ghana verfolgen zu können. Zur Begründung für die Preisvergabe betonte die Jury: „Die Dokumentation als Wirtschaftskrimi, spannend erzählt und alle Möglichkeiten der digitalen Gestaltung und Verbreitung nutzend: Hier stimmt einfach das Gesamtpaket, vom Thema über die Umsetzung bis hin zur innovativen Finanzierung“.

    Platz zwei ging an die Internet-Dokumentation „Das Oktoberfest-Attentat“ vom Bayerischen Rundfunk. Sie stellt die Hintergründe des Volksfest-Anschlags von 1980 mit überzeugendem Storytelling dar. Den dritten Platz belegte die interaktive Reportage „Wie eine Katastrophe die Welt verbessert“ von handelsblatt.com. Sie behandelt die Fukushima-Katastrophe und ihre Konsequenzen.

    Eine hochkarätige unabhängige Jury hat alle eingereichten Arbeiten eingehend diskutiert und bewertet. Die Juroren zeigten sich beeindruckt von der hohen Qualität der Bewerbungen, die im Vergleich zu den Vorjahren weiter gestiegen ist: „Die journalistische Qualität der Online-Arbeiten war besonders hoch, der Nutzwert der multimedialen Darstellungen so überzeugend wie noch nie.“

    Die Jury des Medienpreises der ERGO Direkt Versicherungen 2014:

    • Dirk Benninghoff, Chef vom Dienst BILD.de
    • Beate Hoffbauer, Moderatorin und Redakteurin beim Nachrichtensender n-tv
    • Prof. Dr. Konrad Scherfer, Professor für Medienwissenschaft an der FH Köln
    • Olaf Kolbrück, Redaktionsleiter des E-Commerce-Portals „etailment.de“
    • die Vorjahressieger Thomas Trösch, Redakteur Wissenschaft + Technologie bei Handelsblatt Online und Dirk von Gehlen, Leiter Social Media/Innovation bei der Süddeutschen Zeitung.

    Dotiert war der Preis in beiden Kategorien mit je 5.000 Euro für Platz 1, 2.500 Euro für den 2. und 1.000 Euro für den 3. Platz. Zusätzlich vergaben ERGO Direkt Versicherungen erstmals den mit 1.000 Euro dotierten Publikumspreis, über den Nutzer online abstimmen konnten. Er ging an den Beitrag „Wie eine Katastrophe die Welt verbessert“.

    Die Links der Gewinner-Seiten:

    Kategorie 1

    http://netwars-project.com/de/webdoc
    http://www.wortwalz.de
    http://www.freundevonfreunden.com
    Kategorie 2

    http://www.schrottfernseher.de
    http://www.oktoberfest-attentat.de 
    http://handelsblatt.com/energiewende

    Weitere Informationen unter: ergodirekt-medienpreis.de


    Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

    Uta Apel

    ERGO Versicherungsgruppe AG
    Leiterin Media Relations
    Uta Apel

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    Fax 0211 477-1511
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    Über die ERGO Direkt Versicherungen 
    ERGO Direkt Versicherungensind mit rund 4,4 Millionen Kunden der meistgewählte deutsche Direktversicherer. Das Unternehmen ist auf einfache und leicht verständliche Produkte spezialisiert, die zum Standardbedarf von Privathaushalten gehören. Wichtige Produkte sind die Zahnzusatzversicherungen, die Sterbegeldversicherung, die Risikolebensversicherung sowie die Berufsunfähigkeitsversicherung. Schlanke Prozesse und eine schnelle Verarbeitung ermöglichen günstige Prämien. Heute arbeiten rund 1.900 Mitarbeiter am Standort Nürnberg/Fürth.
    ERGO Direkt Versicherungen gehören zur ERGO Versicherungsgruppe und damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.
    Mehr unter www.ergodirekt.de


    Disclaimer

    Diese Presseinformation enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf derzeitigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung der ERGO Versicherungsgruppe beruhen. Bekannte und unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächliche Entwicklung, insbesondere die Ergebnisse, die Finanzlage und die Geschäfte unserer Gesellschaft wesentlich von den hier gemachten zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder sie an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.