Neues Gesetz erschwert Bestandsbetreuung durch Makler

Verbraucherschutz ist in einer freien Marktwirtschaft ein wichtiges Instrumentarium, um möglichen Wildwuchs im Geschäftsgebaren entgegenzutreten. Und so hat auch das jüngst in Kraft getretene Gesetz für faire Verbraucherverträge die Aufgabe, Kunden vor beispielsweise unvorteilhaften Fitnessstudio-, Gas- oder Handyverträgen zu schützen. Doch mit der Einführung müssen auch Makler ihre Verträge zur Bestandsbetreuung erneut genauestens unter die Lupe nehmen. Denn auch auf die Tätigkeit des Maklers am und mit dem Kunden hat das Gesetz für faire Verbraucherverträge Auswirkungen. Die Folgen für den Makler erläutert Hamburger Rechtsanwalt Stephan Michaelis und fordert Makler auf die im Gesetz verankert Neuregelungen bis zum 1.Oktober 2021 umzusetzen. Viel Zeit bleibt also nicht mehr.

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