Zitat des Tages – Freibetrag bei Auszahlung von Betriebsrenten findet (noch) keine Berücksichtigung – 14.08.2020

„Dies erfolgt aber so schnell wie möglich, beginnend in den nächsten Monaten. Der Anspruch auf die Entlastung bleibt in jedem Fall bestehen. Die zwischenzeitlich zu viel gezahlten Beiträge zur Krankenversicherung werden den Mitgliedern, sobald die Technik es zulässt, automatisch erstattet.“

Kommentiert der GKV-Spitzenverband die derzeitige Situation für Betriebsrentner. Diese hofften durch die gesetzliche Einführung eines Freibetrags in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) unterm Strich höhere Auszahlungen zu erhalten. Doch bis dahin ist es noch ein steiniger Weg. Denn rein operativ hakt es noch an der technischen Umsetzung bei Krankenkassen und den Zahlstellen. Zumindest müssen die Betroffenen nach Aussage des GKV-Spitzenverbands für die ausstehende Rückzahlung wohl keinen gesonderten Antrag stellen.

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