Bundesregierung beschließt Einsatz von Blockchain-Technologie für elektronische Wertpapiere

Es war lange Zeit still geworden um den mehrwertstiftenden Einsatz der Blockchain-Technologie in der Praxis. Natürlich, Krypto-Währungen haben sich mittlerweile ihren angestammten Platz am Finanzmarkt erkämpft. Aber sonst? Nun könnte ein aktueller Gesetzentwurf der Bundesregierung frischen Wind in die Segel der Digitaljünger blasen. Denn die Verbriefung von Anleihen zukünftig auch elektronisch in einem Zentralregister oder auf Basis der Blockchain-Technologie in einem dezentralen Register erfolgen können. So der Wille der Bundesregierung. Dazu hat das Bundesjustizministerium gemeinsam mit dem Bundesfinanzministerium den Gesetzentwurf für die Einführung von elektronischen Wertpapieren initiiert.

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