Zitat des Tages – Freibetrag bei Auszahlung von Betriebsrenten findet (noch) keine Berücksichtigung – 14.08.2020
„Dies erfolgt aber so schnell wie möglich, beginnend in den nächsten Monaten. Der Anspruch auf die Entlastung bleibt in jedem Fall bestehen. Die zwischenzeitlich zu viel gezahlten Beiträge zur Krankenversicherung werden den Mitgliedern, sobald die Technik es zulässt, automatisch erstattet.“
