Die Beratungspflichten des Versicherungsmaklers erneut auf dem Prüfstand

Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter sind gleichermaßen mit einer ganzen Reihe von Pflichten im operativen Tagesgeschäft konfrontiert. Das Beratungsgespräch muss dem Anlass entsprechend umfassend geführt, die gewonnenen Informationen dokumentiert und die aufgenommenen Daten verschlusssicher abgelegt werden. Immer wieder kommt es dabei zu Streitigkeiten zwischen Verbraucher und Vermittler, die so manches Mal in einem Gerichtsaal ausgetragen werden. Auf procontra-online berichtet Fachanwalt Jens Reichow von einem besonders pikanten Fall bei dem die Beratungspflichten des Versicherungsmaklers auf dem Prüfstand standen. Wie das Beispiel zeigt, drohen Haftungsrisiken auf Seiten der Vermittler an fast jeder Ecke. Zum Glück konnte im Rechtsstreit ein klarer Sieg für den Makler errungen werden.

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