Zitat des Tages – Grundsatzurteil zu Teilungskosten bei Betriebsrenten – 28.05.2020

„In der bAV-Praxis besteht der Bedarf, bei interner Teilung auch ohne tiefgehende Begründung gegenüber Gerichten in höherem Umfang als bislang Teilungskosten umlegen zu können.“

So folgern die Autoren einer aktuellen Studie von Willis Towers Watson (WTW) zum Thema. Bereits am 1. September 2009 trat die Neuregelung des Versorgungsausgleichs in Kraft. Im Ergebnis mussten alle Arbeitgeber und Versorgungsträger hohe Aufwände aufbringen, um das novellierte Gesetz umzusetzen. Ein aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichts beschäftigte sich mit der Frage, ob die externe Teilung gemäß § 17 VersAusglG und der häufiger damit verbundene „Transferverlust“ rechtens sind.

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