„Die Wechselwirkungen mit dem Kurzarbeitergeld sind bei Entgeltumwandlung und arbeitgeberfinanzierter bAV vollkommen unterschiedlich. Bei Entgeltumwandlung gilt: Sie kann unverändert weiterlaufen, solange der Mitarbeiter zumindest ein reduziertes Arbeitsentgelt erhält.“
Bereits hunderttausende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden bereits in Kurzarbeit geschickt. Tendenz steigend. Bei den Mitarbeitenden als auch bei den Arbeitgebern entstehen dadurch viele Fragen. Nicht zuletzt rund um das Thema Kurzarbeitergeld und betriebliche Altersvorsorge, die es zu klären gilt. Eine Chance für bAV-Vermittler findet HDI-Leben-Vorstand Fabian von Löbbecke.