bAV: Verschärfte Auskunftspflichten vertrieblich nutzen

Die betriebliche Altersvorsorge ist noch immer ein lukrativer Geschäftszweig. Vermittler, die sich in diesem Segment Expertenwissen angeeignet haben, trotzen der allgemeinen Umsatzflaute in der Lebensversicherungssparte.
Die Neugestaltung des Paragraphen 4a Betriebsrentenstärkungsgesetz (BetrAVG) verlangt schärfere Auskunftspflichten seitens der Arbeitgeber. Wie Sie diese härteren Informationspflichten vertrieblich nutzen können, zeigt Ihnen ein erfolgreiches Beispiel aus der Praxis.

 

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe