Zurich drängt auf neue gesetzliche Regelungen für das bestehende bAV-System

PRESSEMITTEILUNG – Bonn, 5. Dezember 2014: Die Zurich Versicherung fordert politisches Umdenken bei den aktuellen Überlegungen zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in Deutschland.

Die bAV stellt gemeinsam mit der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Altersvorsorge den Dreiklang im Kampf gegen Altersarmut dar. Zur besseren Durchdringung der bAV im Markt, empfiehlt Zurich als einer der führenden bAV-Anbieter mit internationaler Erfahrung den politischen Entscheidungsträgern die Umsetzung folgender Punkte:

  • Aufwertung des Rechtsanspruchs auf bAV durch eine aktivere
    Informationspflicht des Arbeitgebers. Der Aufwand für die Arbeitgeber
    kann durch entsprechend begleitete Musterdruckstücke bzw. zentrale
    Informationswebseiten relativ gering gehalten werden.
  • Rechtlich Verankerung des Rechts des Arbeitgebers auf freiwilliges
    „Auto-Enrollment“ (Einbeziehung der Arbeitnehmer in Pensionspläne)
    für Entgeltumwandlung auch für bestehende Arbeitsverhältnisse.
  • Verpflichtung der Arbeitgeber mindestens 50 Prozent der Ersparnisse
    aus Entgeltumwandlung der Arbeitnehmer in Form von firmenfinanzierter
    Altersversorgung zur Verfügung zu stellen. Hierüber wäre
    sichergestellt, dass Entgeltumwandlung sich für alle
    Einkommensklassen immer lohnt.
  • Stärkung der sozialen Gerechtigkeit im Alter – gerade bei
    Geringverdienern. Folglich muss die Eigenvorsorge auch entsprechende
    Zusatzanreize bieten. So sollen bAV-Leistungen bis zu maximal 50
    Prozent auf die Grundsicherung angerechnet werden.
  • Größere Harmonisierung aller Durchführungswege in Bezug auf die
    steuerliche Förderung. In diesem Zusammenhang sollte mindestens ein
    ergänzender Förderrahmen in Höhe von 10 Prozent der
    Beitragsbemessungsgrenze für firmenfinanzierte bAV im § 3 Nr. 63
    Einkommensteuergesetz geschaffen werden.
Marcus Nagel

Marcus Nagel

„Eine grundlegende Reform des derzeitigen bAV-Systems ist nicht erforderlich. Die bAV bietet bereits heute eine hervorragende Basis. Das Vorhaben der Regierung darf nicht eine reine Absichtserklärung bleiben. Es muss jetzt aktiv gehandelt werden, um die bAV im Sinne der sozialen Marktwirtschaft voranzubringen. Die notwendigen Investitionen heute werden in jedem Fall geringer sein, als die potenziellen Kosten der Altersarmut in der Zukunft“, so Marcus Nagel, Vorstand Lebensversicherung der Zurich Gruppe Deutschland.

Damit fasst Nagel die Ergebnisse der aktuellen Untersuchung „Die Zukunft der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland“ zusammen, die die Managementberatung Oliver Wyman im Auftrag der Zurich Versicherung durchgeführt hat. In dem Positionspapier stellt der Versicherer die Rahmenbedingung der Altersversorgung in Deutschland vor und leitet Reformvorschläge für das aktuelle System ab – insbesondere unter Einbezug des Blickes über die Landesgrenzen hinaus.

Die bAV, wie sie bereits heute besteht, bietet noch erhebliches Potential. Nur rund jeder zweite sozialversicherungspflichtige Beschäftigte besitzt derzeit eine Betriebsrente. „Die heutige komplexe Vorsorgelandschaft ist mit hoher Wahrscheinlichkeit einer der Hauptgründe für die unzureichende Verbreitung der bAV, gerade bei klein- und mittelständischen Unternehmen“, so Nagel. Eine Lösung des Problems kann daher nicht in der Schaffung weiterer oder anderer Formen der bAV liegen. Der Zurich Vorstand warnt: „Dieser Lösungsweg würde geradezu kontraproduktiv wirken, da dieser als Komplexitätserhöhung wahrgenommen würde.“

„Erfahrungen aus dem Ausland legen nah, dass ein entsprechendes – wie von uns vorgeschlagenes Maßnahmenpaket – eine Durchdringung der bAV von 70 bis 80 Prozent in der Bevölkerung als realistisch erscheinen lässt“, so Marcus Nagel. „Soziale Marktwirtschaft heißt auch unternehmerische Verantwortung tragen – auch für die soziale Absicherung der Arbeitnehmer. In unserem Paket wären die Rechte und Pflichten gleichberechtigt von allen Beteiligten zu tragen. So müssten Arbeitgeber zwar die zusätzlich Informationspflicht sicherstellen, würden im Gegenzug jedoch mit einem einfacheren und einheitlichen bAV-System gefördert. Zudem stünde den Arbeitgebern ein Recht auf freiwilliges „Auto-Enrollment“ zu, welches auch tarifvertraglich vereinbart werden könnte“, so Nagel.

Durch die obligatorischen Arbeitgeberinformationen würden auch die Arbeitnehmer aktiver in die Pflicht der Eigenvorsorge eingebunden. „Mit unserem Vorschlag wollen wir bewirken, dass das Thema Altersvorsorge stärker ins Bewusstsein der Menschen rückt. Altersarmut ist Gift für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Mit dem „Auto-Enrollment“ würde die Zahl derer, die nicht über die bAV vorsorgen, deutlich gesenkt. Wobei es gleichzeitig eine Widerspruchsmöglichkeit für jene gibt, die die Vorteile der bAV nicht in Anspruch nehmen wollen“, erläutert Nagel.

Der Zurich Vorschlag sieht vor, dass der Staat im Wesentlichen bestehende Förderungen gleichberechtigt – auch in den weniger
komplexen Formen der bAV ermöglicht sowie entsprechende rechtliche Rahmenbedingungen schafft. In Bezug auf die Anrechnung auf Grundsicherung, die einen deutlichen Anreiz für die Eigenvorsorge schaffen würde, sind im Ergebnis sogar Einsparungen im Rentenalter möglich, da eine verstärkte Vorsorge generell zu einer erhöhten Versorgung gerade bei Geringverdienern führen kann. „Die bAV muss einfach sein und sich für den Arbeitnehmer lohnen – die effiziente Durchdringung wird dann durch die Marktprozesse in Verbindung mit den Tarifparteien automatisch erfolgen“, sagt Marcus Nagel.

Zum Positionspapier „Die Zukunft der betrieblichen Altersvorsorge“:

Im Auftrag der Zurich Versicherung hat die Managementberatung Oliver Wyman die Versorgungssysteme der Länder Australien, Großbritannien, Niederlande, Schweden und USA untersucht und daraus Erkenntnisse für Deutschland ausgearbeitet. Das gesamte Dokument kann kostenfrei unter http://www.zurich.de/versicherung/firmenkunden/betriebliche-altersvorsorge/betriebliche-altersvorsorge.htm heruntergeladen werden.

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