„Finanzunternehmen, die Verträge mit Verbrauchern online abschließen, müssen ihre Website in Zukunft so umstellen, dass sie Kündigungs- und Widerrufsmöglichkeiten gemäß dem Verbraucherschutzrecht vorsehen. Die Alternative wäre, sich von Verbraucherverträgen im Online-Bereich zu verabschieden.“
Beschreibt Dr. Daniel Kendziur, Partner bei Simmons & Simmons, die wesentliche Änderungen für Versicherungsvermittler und Insurtechs durch die in der letzten Woche im EU-Parlament beschlossene Änderung im Bereich von Fernabsatzverträgen.