Zitat des Tages – Neue Pflichten im Bereich von Fernabsatzverträgen – 03.04.2023

„Finanzunternehmen, die Verträge mit Verbrauchern online abschließen, müssen ihre Website in Zukunft so umstellen, dass sie Kündigungs- und Widerrufsmöglichkeiten gemäß dem Verbraucherschutzrecht vorsehen. Die Alternative wäre, sich von Verbraucherverträgen im Online-Bereich zu verabschieden.“

Beschreibt Dr. Daniel Kendziur, Partner bei Simmons & Simmons, die wesentliche Änderungen für Versicherungsvermittler und Insurtechs durch die in der letzten Woche im EU-Parlament beschlossene Änderung im Bereich von Fernabsatzverträgen.

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe