„Dem Versicherungsmakler steht es nach wie vor frei, provisionsbasiert zu beraten. Das gesetzliche Berufsbild des Versicherungsmaklers hindert ihn nicht daran.“
Beschreibt Christoph Brömmelmeyer, Wissenschaftler von der Europa-Universität Viadrina, seine Rechtsauffassung zur Umsetzung der EU- Kleinanlegerstrategie in einem Rechtsgutachten. Dieses wurde vom BVK – Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute in Auftrag gegeben, um die Auswirkungen der politisch gewollten Neuregelung rechtlich bewerten zu lassen.