Zitat des Tages – Haben auch Versicherungsvertreter ein Anrecht auf Mindestlohn? – 04.07.2023

„Für das Vertragsverhältnis eines Handelsvertreters, der vertraglich nicht für weitere Unternehmer tätig werden darf oder dem dies nach Art und Umfang der von ihm verlangten Tätigkeit nicht möglich ist, kann das Bundesministerium der Justiz (…) die untere Grenze der vertraglichen Leistungen des Unternehmers festsetzen, um die notwendigen sozialen und wirtschaftlichen Bedürfnisse dieser Handelsvertreter oder einer bestimmten Gruppe von ihnen sicherzustellen.“

Heißt es im § 92a Absatz 1 HGB. Damit haben gebundene Versicherungsvermittlern und die sogenannten unechten Mehrfachvertreter durchaus ein Anspruch darauf, von ihrer Tätigkeit leben zu können. Doch wie aktuelle Statistiken zeigen, wirft nicht jede Agentur genug ab. Die Frage stellt sich also, ob auch Versicherungsvertreter ein Anrecht auf Mindestlohn haben?

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