Studie kritisierst „mangelhafte Vertragsbedingungen“ bei Krankentagegeldversicherungen

Bekanntermaßen zahlt der Arbeitgeber im Krankheitsfall das Gehalt nur während der ersten sechs Wochen weiter. Danach kommen GKV-Versicherte in den Genuss von ihrer Kasse ein Krankengeld zu erhalten. Privatversicherte hingegen müssen sich, wollen sie nicht leer ausgehen, ein Krankentagegeld abschließen, das dieses Leistungsspektrum abdeckt. Doch eine aktuelle Produktstudie des Analyseunternehmens Premium Circle zeigt, dass in den Vertragswerken vieler Anbieter ein Malus schlummert, der die Versicherten teuer zu stehen kommen könnte. Denn maximal des in den letzten zwölf Monaten aus einer beruflichen Tätigkeit herrührenden Nettoeinkommens sind laut Bedingungswerk versicherbar. Muss ein Versicherter nun das Krankentagegeld binnen kürzerer Zeit mehrmals in Anspruch nehmen, ist die Berechnungsgrundlage – besagtes Nettoeinkommen – deutlich schmaler als gedacht.

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe