Zitat des Tages – PKV & BU: Corona-Erkrankung ist kein Ablehnungsgrund – 07.09.2022

„Anders als mancherorts behauptet, ist eine Corona-Erkrankung per se kein Ablehnungsgrund für eine PKV- oder BU-Versicherung. Sie muss aber wie alle Vorerkrankungen im Antragsprozess angegeben werden und kann gegebenenfalls zu Prämienaufschlägen oder Leistungsausschlüssen führen.“

Erklärt Herbert Schneidemann, Vorstandschef der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV). Schneidemann, und beruft sich dabei auf seine Marktbeobachtungen als Vorstandschef der Bayerischen. Was in diesem Zusammenhang jedoch verwundert ist, dass viele Berufsunfähigkeitsversicherer in ihren Anträgen versäumen, eine explizite Nachfrage nach einer Corona-Infektion zu stellen.

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