Zitat des Tages – PKV-Urteil: Bundesgerichtshof schlägt sich auf Seite des Versicherers – 27.06.2022

„Von einer Beitragsanpassung kann abgesehen werden, wenn nach übereinstimmender Beurteilung durch den Versicherer und den Treuhänder die Veränderung der Versicherungsleistungen als vorübergehend anzusehen ist.“

Heißt es im zweiten Absatz des Paragraf 8b in den „Musterbedingungen 2009 des Verbandes der privaten Krankenversicherung“ (MB/KK). Und hier lag auch der Hase im Pfeffer. Denn noch im Berufungsverfahren hatte das Oberlandesgericht Köln zugunsten des Versicherten entschieden. Dieses Urteil kippte nun also der Bundesgerichtshof nun in Teilen und wies Köln an, sich noch einmal mit dem Fall beschäftigen.

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