Immer wieder kommt es aufgrund von Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung zum Streit zwischen Versicherer und Versicherten. Diese münden nicht selten auch in juristische Auseinandersetzungen, bei denen unter anderem auch die Rechtmäßigkeit der durch den unabhängig bestellten Treuhänder festgesetzte Beitragsanpassung zum Zankapfel wurde. Eine kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Partei „Die Linke“ hatte nun Unabhängigkeit der Treuhänder im Fokus. Genauer gesagt wollte die Oppositionspartei von der Regierung wissen, wie viele Treuhänder in der privaten Krankenversicherung eingesetzt sind und wie es um deren Auslastungsgrad bestellt ist. Grundsätzlich sieht die Bundesregierung keinen grundsätzlichen Mangel bei den eingesetzten Treuhändern. Jedoch bei der Unabhängigkeit der Kontrolleure will man zukünftig nachbessern.