Zahl des Tages – „Paukenschlag für den Verbraucherschutz“ – 08.10.2021

XI ZR 234/20

Lautet das Aktenzeichen zum Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) in der Causa Zinsanpassungen. Die Karlsruher Richter entschieden vor wenigen Tagen, dass die verwendeten Klauseln zur Zinsanpassung bei langfristigen Sparverträgen (‚Prämiensparen flexibel‘) unwirksam sind. Dies ist – und da geben wir der klagenden Verbraucherzentrale Sachsen unumwunden Recht – ein Paukenschlag. Zumindest ist es ein Schlag in das Kontor der Geldinstitute, die diese Sparverträge seinerzeit ihren Kunden andienten.

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