Die Tücken der Umsetzung zur Zuschusspflicht

Mit der Novellierung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) wurden Arbeitgeber verpflichtet mindestens 15 Prozent der Sozialversicherungsersparnis als Zuschuss auf die Betriebsrente zu gewähren. Diese Regelung tritt ab Januar 2022 in Kraft. Nun ist die Vermittlerschaft gefragt die Unternehmen bei der organisatorischen Umsetzung dieser neuen gesetzliche Anforderung zu unterstützen. Denn es gibt eine Menge zu tun. „Arbeitgeber müssen einiges an Daten sichten. Unter anderem gilt es zu prüfen, welche tariflichen bzw. betrieblichen Regelungen greifen, und wie die Struktur von Belegschaft und Gehältern aussieht.“, erklärt Anja Kahl, Teamleiterin beim Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen Aon, zum Thema.

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe