PKV: Der BGH kassiert zurückliegende Prämienanpassungen

Der Streit wann und in welchem Umfang eine Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung rechtens ist, wird seit längerem erbittert auch vor Gerichten ausgefochten. Bereits in der Vergangenheit – im sogenannten Gutachter-Streit – mussten die privaten Krankenversicherer empfindliche Niederlagen akzeptieren. Nun hatte der Bundesgerichtshof die Aufgabe auf höchstrichterlicher Ebene auch über die Rechtmäßigkeit zurückliegender Prämienanpassungen zu urteilen. Konkret ging es vor dem BGH um zwei Fälle, in denen die Kläger zurückliegende Prämienanpassungen anfochten, da diese nicht ausreichend begründet gewesen seien. Und auch in diesem Fall entschieden die Karlsruher Richter zugunsten der Versicherten. Denn eine Beitragsanpassung müsse immer einer Begründung zugrunde liegen, die den Anforderungen aus § 203 Abs. 5 VVG genüge. Dies sahen die Bundesrichter in den vorliegenden Fällen als nicht gegeben an.

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