Zitat des Tages – Corona: Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu beachten haben – 20.03.2020

„Es besteht für Arbeitgeber keine Meldepflicht von Verdachtsfällen. Diese sind vom Betroffenen bzw. den behandelnden Ärzten oder Behörden wahrzunehmen.“

Nur ein Beispiel mit dem Martin Stolpe, Fachanwalt für Arbeits- und Versicherungsrecht, die Pflichten des Arbeitgebers bei Eintreten eines Corona-Verdachtsfalls im eigenen Unternehmen erläutert. In seinem Gastbeitrag klärt er über die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern auf. Dies im Hinblick auf die aktuelle Ausnahmesituation in vielen Unternehmen durch das Coronavirus.

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe