Zitat des Tages – Corona: Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu beachten haben – 20.03.2020
„Es besteht für Arbeitgeber keine Meldepflicht von Verdachtsfällen. Diese sind vom Betroffenen bzw. den behandelnden Ärzten oder Behörden wahrzunehmen.“
„Es besteht für Arbeitgeber keine Meldepflicht von Verdachtsfällen. Diese sind vom Betroffenen bzw. den behandelnden Ärzten oder Behörden wahrzunehmen.“