BGH fällt Grundsatzurteil für die D&O-Versicherung

Der Job von Geschäftsführung und Management ist mitunter kein leichter. Entlang des operativen Tagesgeschäfts lauern Fallstricke, deren finanzielle Folgen zulasten der Top-Führungskräfte gehen können. Eine Directors-and-Officers-Versicherung (D&O-Versicherung) soll in solch einem Fall die Kosten der verursachten Schäden auffangen. Wie in jeder Versicherungssparte so gibt es natürlich auch bei der D&O-Versicherung Grenzfälle, bei denen Uneinigkeit zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer über die versicherten Risiken herrscht.In einem aktuellen Fall hatte der Bundesgerichtshof nun zu entscheiden, ob Zahlungen, die ein Manager nach der Insolvenzreife eines Unternehmens anordnet, vom Versicherungsschutz einer D&O-Versicherung erfasst sind. Entgegen der bisherigen Rechtsprechung entschied der BGH zugunsten von Versicherten und Versicherungsnehmern.

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