Landgericht entscheidet zugunsten der Verbraucherzentrale im Fall Saturn

Der Elektronikmarkt Saturn in Kiel hat eine Schlappe vor Gericht erlitten: Das Landgericht Kiel entschied, dass Saturn keine Elektrogeräte mit Preisschildern versehen darf, die undurchsichtig eine zusätzliche Versicherung inkludieren. Die Klage wurde vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eingereicht.

Irreführende Preisangaben im Fokus

Der vzbv kritisierte die Preisangaben als irreführend, da der deutlich günstigere Produktpreis lediglich in einem klein gedruckten Rechenbeispiel aufgeführt wurde. David Bode, Referent im Team Rechtsdurchsetzung des vzbv, erläuterte: „Der Fall ist ein Beispiel für eine wiederholt zu beobachtende Praxis in Filialen von Saturn und Media Markt. Irreführend gestaltete Preisschilder schieben Kund beim Kauf eines Produkts noch eine teure und meist unnötige Versicherung unter. Das Urteil des Landgerichts Kiel ist ein erfreuliches Signal für mehr Preistransparenz.“

Zurich und die Embedded Insurance-Erfolgsstory

Seit 2019 bietet die Zurich Versicherung in Zusammenarbeit mit AQILO Garantieverlängerungen und ausgewählte „GarantiePlusSchutz“-Produkte für Kunden von Media Markt Saturn Deutschland (MMSD) an. Diese Leistungen beziehen sich vor allem auf Unterhaltungselektronik und Haushaltsgeräte. Die Partnerschaft wurde Ende 2023 bis mindestens 2035 verlängert und um weitere Versicherungsangebote erweitert. Zurich betonte die wachsende Bedeutung digitaler Fähigkeiten und das Potenzial von Embedded Insurance, weshalb die Kompetenzen im neuen Vorstandsressort Digital Business & Partnerships gebündelt wurden.

Versteckte Kosten auf Preisschildern

Konkret beanstandete der vzbv das Preisschild für einen DVD-Player in einem Saturn-Markt in Kiel. Der Preis von 69,98 Euro war groß und fett in orangener Schrift hervorgehoben. Darunter stand in deutlich kleinerer Schrift: „Preis inkl. Plusgarantie*“. Tatsächlich kostete der DVD-Player nur 52,99 Euro, während die Plusgarantie 16,99 Euro ausmachte – ein Aufschlag von über 30 Prozent. Die klein gedruckte Aufschlüsselung des Preises im „Rechenbeispiel“ war kaum lesbar und suggerierte, dass es sich bei den 69,98 Euro um den Preis des DVD-Players allein handelte. Diese Irreführung konnte Verbraucher zu der Annahme verleiten, es handle sich um ein höherwertiges Produkt. Zudem war nicht ausreichend gekennzeichnet, dass die Plusgarantie optional ist und das Gerät auch günstiger ohne Versicherung erhältlich ist. Das Urteil des LG Kiel (Az. 6 O 86/23) ist rechtskräftig.

Quelle

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe