Bundesfinanzministerium setzt Höchstrechnungszins auf ein Prozent fest

Das Bundesfinanzministerium hat eine wegweisende Entscheidung getroffen: Zum ersten Mal seit über drei Jahrzehnten wird der Höchstrechnungszins von derzeit 0,25 Prozent auf ein Prozent angehoben. Diese Anpassung, die ab dem kommenden Jahr greifen soll, folgt den Empfehlungen der Deutschen Aktuarvereinigung und könnte die Attraktivität von Riester-Renten neu entfachen.

Positive Auswirkungen für Verbraucher und Versicherer

Durch die Anhebung des Zinses eröffnen sich neue Möglichkeiten für die Gestaltung von Versicherungsprodukten. Wie der Gesamtverband der Versicherer mitteilte, erlaubt der neue Höchstrechnungszins den Versicherern, ihren Kunden im Neugeschäft verbesserte Garantien anzubieten. Dies gilt besonders für Lebens-, Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherungen, bei denen nun mit sinkenden Prämien gerechnet werden kann. Der Geschäftsführer des GDV lobte in einer Pressemitteilung die Entscheidung des Ministeriums, die deutliche Vorteile für die Verbraucher mit sich bringen werde.

Die Zukunft der Riester-Rente und notwendige Reformen

Obwohl die Erhöhung des Höchstrechnungszinses neue Perspektiven eröffnet, bleibt die Forderung nach einer umfassenden Reform der staatlich geförderten Altersvorsorge bestehen. Jörg Asmussen, ein führender Kopf der Branche, betonte erneut die Notwendigkeit, die Mindestbeitragsgarantie zu senken, um mehr Kapital in renditestärkere Anlagen umschichten zu können. Auch Claudia Andersch, Vorständin der R+V Versicherung, sieht in der Anpassung des Zinses eine Chance, Riester-Renten wieder attraktiver zu machen.

Quelle

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe