Rechtsschutzversicherung und BGH-Urteil zur Änderungen bei der Kostenübernahme

Die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) blickt mit Spannung auf ein bevorstehendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), das möglicherweise die Spielregeln innerhalb der Rechtsschutzversicherung verändern könnte. Im Kern der Verhandlung stehen die bestehenden Klauseln älterer Verträge, die ein sogenanntes „Schiedsgutachterverfahren“ vorschreiben. Dieses Verfahren wird dann relevant, wenn Versicherer die Übernahme von Kosten wegen angeblich geringer Erfolgsaussichten oder unterstellter Mutwilligkeit ablehnen.

Umstrittene Monatsfrist und Schiedsgutachterauswahl unter der Lupe

Aktuelle Vertragsbedingungen fordern, dass Versicherte innerhalb eines Monats nach Ablehnung ihrer Ansprüche ein Schiedsgutachterverfahren beantragen können. Die Qualifikation des Schiedsgutachters – ein mindestens fünf Jahre zugelassener Rechtsanwalt, benannt vom Präsidenten der jeweils zuständigen Rechtsanwaltskammer – sowie die Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen sind ebenfalls Gegenstand der rechtlichen Auseinandersetzung. Ein Verbraucherschutzverband hat gegen diese Praktiken Klage erhoben, und die Sache wird am 12. Juni 2024 vor dem BGH verhandelt.

Potenzielle Auswirkungen eines Urteils

Jan Lukas Kemperdiek, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft, erläutert die möglichen Konsequenzen des Urteils: Sollte der BGH zu Gunsten der Verbraucher entscheiden, könnte dies den Versicherten erlauben, zeitlich unbefristet gegen Ablehnungen vorzugehen, was eine erhebliche Erleichterung darstellen würde. „Die Entscheidung des Gerichts wird maßgeblich beeinflussen, ob und wie die Versicherungsbedingungen angepasst werden müssen, um den Interessen der Versicherungsnehmer gerecht zu werden“, so Kemperdiek. Die genauen Argumente der beteiligten Parteien sind derzeit nicht vollständig bekannt, da weder das Urteil der ersten Instanz noch das Berufungsurteil umfassend veröffentlicht wurden.

Quelle

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe