Mit der Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes am 12. April dieses Jahres ergeben sich signifikante Änderungen für die Verwaltung von Personenstandsdaten, insbesondere im Bereich der Sozialversicherungen und elektronischen Patientenakten. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sieht jedoch, trotz der tiefgreifenden Änderungen im Gesetzbuch, keine grundlegenden Verschiebungen in der Praxis der Versicherungsbranche voraus.
Das Gesetz ermöglicht es transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen, ihren Geschlechtseintrag sowie ihre Vornamen im Personenstandsregister ohne gerichtliche Verfahren oder Sachverständigengutachten, sondern durch eine einfache „Erklärung mit Eigenversicherung“ anzupassen. Diese Neuregelung wird durch ein Verbot der Offenbarung alter personenbezogener Daten ergänzt, um die Betroffenen vor Diskriminierung und Zwangsouting zu schützen.
Praktische Auswirkungen und Datenschutzmaßnahmen
Laut Aussagen des GDV, die dem Fachmagazin procontra entnommen wurden, ist zu erwarten, dass die Auswirkungen des Gesetzes auf die Versicherungswirtschaft moderat bleiben. Seit der Einführung der Unisex-Tarife hat das Geschlecht der Versicherten ohnehin keine Auswirkung mehr auf die Konditionen der Angebote. Wesentlicher ist die korrekte Erfassung von Vorerkrankungen, die weiterhin für die Beitragskalkulation notwendig sind.
Die AOK hebt hervor, dass sich durch die rechtliche Anerkennung der Geschlechtsänderung insbesondere die Daten in der Sozialversicherung, auf elektronischen Gesundheitskarten, Führerscheinen und bei anderen amtlichen Dokumenten ändern werden. Die betroffenen Personen haben das Recht, ihre Daten aktualisieren und die entsprechenden Dokumente neu ausstellen zu lassen. Bestehende Einträge in amtlichen Registern bleiben jedoch erhalten, was auf eine gewisse Kontinuität in der Datenverwaltung hinweist.
Blick in die Zukunft
Die finale Beratung des Gesetzes im Bundesrat ist für Mai geplant, wobei das Gesetz vorsieht, dass die Änderungen der Geschlechtseinträge ab August 2024 vollzogen werden können. Diese Entwicklungen stellen einen bedeutenden Fortschritt im Hinblick auf die Selbstbestimmung und Datenschutz der betroffenen Personengruppen dar, bergen jedoch auch Herausforderungen für die Implementierung in den bestehenden Verwaltungsstrukturen.