Gesetzliche Unfallversicherung deckt nun auch häusliche Missgeschicke

In einer wegweisenden Entscheidung hat das Bundessozialgericht klargestellt: Ein im Homeoffice durch eine Heizkessel-Explosion verletzter Busunternehmer hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Das Kasseler Gericht hob damit frühere Urteile auf, die den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung in den eigenen vier Wänden noch in Frage gestellt hatten.

Ein bahnbrechendes Urteil

Am 21. März 2024 markierte das Urteil des Bundessozialgerichts (Az: B 2 U 14/21 R) einen Wendepunkt für die Arbeit im Homeoffice. Der Kläger, ein selbstständiger Busunternehmer, erlitt schwere Augenverletzungen, als er versuchte, die Heizung in seinem Zuhause zu regulieren. Der Vorfall ereignete sich kurz nachdem er seine Kinder von der Schule abgeholt hatte und sich an die Arbeit in seinem Wohnzimmer setzte. Entgegen der Meinung der Berufsgenossenschaft Verkehr und der ersten beiden Gerichtsinstanzen sah das Bundessozialgericht den Unfall als Arbeitsunfall an. Der entscheidende Punkt: Der Kläger wollte nicht nur für Wärme für seine Kinder sorgen, sondern auch für ein angenehmes Arbeitsumfeld in seinem Wohnzimmer.

Die Bedeutung für die Praxis

Dieses Urteil sendet ein starkes Signal hinsichtlich der Anerkennung von Arbeitsunfällen im Homeoffice und erweitert den Rahmen des Versicherungsschutzes. Während bisher die Grenzen zwischen beruflicher und privater Sphäre häufig zu Ungunsten der Versicherten interpretiert wurden, stellt das Gericht nun klar: Tätigkeiten, die objektiv der Arbeit dienen, fallen auch im Homeoffice unter den Unfallversicherungsschutz. Damit wird ein neues Kapitel in der Flexibilisierung der Arbeitswelt aufgeschlagen.

Ein Hinweis für Makler

Für Versicherungsmakler eröffnet das Urteil neue Beratungsmöglichkeiten. Angesichts der zunehmenden Vermischung von Arbeit und Privatleben zu Hause, kann nun verstärkt auf die Bedeutung einer privaten Unfallversicherung hingewiesen werden. Diese deckt auch jene Risiken ab, die außerhalb des bisherigen Schutzbereichs der gesetzlichen Unfallversicherung liegen. Ein wichtiger Aspekt, denn die Sicherheit im Homeoffice betrifft mittlerweile einen großen Teil der Erwerbstätigen in Deutschland.

Quelle

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe