Kfz-Versicherungsreform: Vorgeschlagene Änderungen finden wahrscheinlich kein Gehör

Die geplante Reform der Kfz-Versicherungspflicht, ein Thema, das in den letzten Monaten für hitzige Diskussionen sorgte, steht vor dem Aus. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat in seiner jüngsten Zusammenkunft einen entscheidenden Schlussstrich gezogen: Einige Fahrzeugarten sollen von der Versicherungspflicht ausgenommen bleiben, was eine erhebliche Entlastung für Versicherer und Vermittler darstellt.

Kernpunkte der Debatte

Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung standen selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 20 km/h nicht überschreitet. Der Entwurf sah vor, diese nicht länger mit einer eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung zu belasten, sondern sie wie bisher über die allgemeinen Haftpflichtversicherungen abzudecken. Diese Regelung sollte eigentlich ab dem 1. Januar 2025 gelten und die Policen an die Mindestversicherungssummen der Kfz-Haftpflicht angepasst werden.

Verwaltungsaufwand vs. Praxisbedarf

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) meldete Bedenken an. Die Anpassung hunderter Tausend Verträge wäre mit einem enormen Verwaltungsaufwand verbunden gewesen. Die Tatsache, dass bislang keine Schadensfälle bekannt sind, die die aktuellen Deckungssummen übersteigen, stärkte das Argument, die bestehenden Regelungen unangetastet zu lassen. Der Bundestag, der den Gesetzesentwurf noch kurz vor der Weihnachtspause verabschiedet hatte, und die darauf folgende Ablehnung durch den Bundesrat, führten letztlich zur Anrufung des Vermittlungsausschusses.

Was folgt? Ein Blick in die nahe Zukunft

Die Entscheidung des Vermittlungsausschusses signalisiert eine starke Tendenz zum Erhalt des Status Quo, ohne die Notwendigkeit einer Anpassung der Versicherungssummen in den bestehenden Policen. Die ausgenommenen Fahrzeugtypen bleiben voraussichtlich von der Pflichtversicherung unberührt. Der Bundestag wird demnächst über den Vorschlag abstimmen, während endgültige Klarheit erst nach der Bundesratssitzung am 22. März zu erwarten ist.

Quelle

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe