„Im Moment ist es so, dass viele Versicherer Risiken aus der Hochwassergefährdungsklasse 4 nur dann überhaupt versichern, wenn Hausbesitzer entweder sehr umfangreiche Präventionsmaßnahmen nachweisen werden können, hohe Selbstbehalte vereinbart werden oder das Überschwemmungsrisiko aus der Elementardeckung ausgeschlossen wird.“