Sachkundenachweis auch ein Muss für Geschäftsführer von Maklerbetrieben?

Ist der Sachkundenachweis für Geschäftsführer eines Maklerbetriebs eine unumgängliche Notwendigkeit? Die Antwort ist ein klares Ja. Die Versicherungsvermittlung ohne Sachkundenachweis, gemäß §34d Gewerbeordnung (GewO), stellt einen gravierenden Verstoß dar. Dies gilt gleichermaßen für die Finanzanlagenvermittlung nach §34f GewO. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) präzisiert, dass für selbstständige Gewerbetreibende mit IHK-Erlaubnis und bei juristischen Personen die Sachkunde aller vertretungsberechtigten Personen nachgewiesen werden muss.

Strategien zur Erfüllung der Vorgaben

Zwei Hauptstrategien stehen Unternehmen zur Verfügung, um diese gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Die erste Methode umfasst eine klare Trennung von Aufgaben und Funktionen innerhalb der Geschäftsführung. Mona Moraht, Rechtsexpertin der DIHK, erläutert, dass nicht sachkundige gesetzliche Vertreter von bestimmten Tätigkeiten ausgeschlossen werden können, sofern mindestens ein Geschäftsführer den Nachweis erbringt. Diese Regelung ist insbesondere für InsurTechs relevant, wo häufig ein Geschäftsführer aus der Versicherungsbranche und ein weiterer aus dem IT-Sektor stammt. Die zweite Option ist die vollständige Delegation der Sachkunde an eine vertretungsberechtigte Aufsichtsperson, wie Frank Rottenbacher, Vorstandsmitglied beim Bundesverband Finanzdienstleistung AfW, klarstellt. Allerdings dürfen die nicht sachkundigen Geschäftsführer keinerlei erlaubnispflichtige Tätigkeiten ausführen. Diese Delegation erlaubt die Fortführung der Geschäfte selbst bei Ausscheiden des sachkundigen Geschäftsführers.

Besondere Regelungen für Angestellte

Bei der Finanzanlagenvermittlung nach § 34f GewO ist nur der erste Weg, also die klare Aufgaben- und Funktionstrennung, zulässig. Darüber hinaus weist Rottenbacher auf eine Ausnahme für Angestellte hin, die bei der Vermittlung oder Beratung mitwirken. Diese müssen durch speziell zugeschnittene Schulungen eine angemessene Qualifikation nachweisen, abhängig von den vermittelten Versicherungsarten. Abschließend lässt sich feststellen, dass der Sachkundenachweis nicht nur eine gesetzliche Anforderung, sondern auch ein wesentlicher Bestandteil der Professionalität und Zuverlässigkeit im Maklerbetrieb ist.

Quelle

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe