Verbraucherzentrale vs. Debeka: Streit um Stornoklauseln in Lebensversicherungen

Kunden, die sich von ihrer Debeka-Lebensversicherung trennen wollen, sehen sich mit Gebühren konfrontiert – ein Vorgehen, das nun juristischen Gegenwind erfährt. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat Klage gegen die Debeka eingereicht, begründet durch eine kontrovers diskutierte Stornoklausel in Lebensversicherungsverträgen (Az. OLG Koblenz, AZ: 2 UKl 1/23). Die Auseinandersetzung, die bereits im Mai begann, als die Verbraucherschützer eine Abmahnung aussprachen, spitzt sich zu. Trotz einer Frist bis Ende Mai und der klaren Forderung nach einer Unterlassungserklärung, bleibt die Debeka bei ihrer Haltung: Die Stornogebühren seien gerechtfertigt und dienten dem Schutz des Kollektivs.

Verbraucherzentrale contra Debeka

Im Zentrum der Debatte steht die Frage der Transparenz. Während die Debeka argumentiert, dass die Stornogebühren notwendig seien, um das Kollektiv vor spekulativen Einzelentscheidungen zu schützen, und dass Kunden durch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen hinreichend informiert würden, sehen die Verbraucherschützer dies grundlegend anders. Sandra Klug von der Verbraucherzentrale Hamburg kritisiert die mangelnde Klarheit der Klausel und fordert eine transparente Kommunikation über die Höhe der Abzüge bei Vertragskündigung. Laut Versicherungsvertragsgesetz müssten solche Abzüge klar und nachvollziehbar sein.

Weitere Versicherer im Visier der Verbraucherzentrale

Die Debeka steht nicht alleine im Fokus der Verbraucherschützer. Es wird geprüft, ob ähnliche Klauseln auch bei anderen Versicherungsunternehmen zum Tragen kommen. Betroffene Kunden werden aufgefordert, sich zu melden. Ein Präzedenzfall könnte hierbei die Stuttgarter Lebensversicherung sein, die bereits auf eine vergleichbare Stornoklausel verzichtet hat, nachdem die Verbraucherzentrale diese als hinderlich für das Kündigungsrecht der Verbraucher kritisierte. Dies zeigt, dass der aktuelle Fall rund um die Debeka weitreichende Implikationen für die Versicherungsbranche haben könnte.

Quelle

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe