Zahl des Tages – Frist für goAML-Registrierung – 11.12.2023

01.01.2024

Gewerbetreibende in Deutschland, die nach dem Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet sind, müssen sich bis zu diesem Datum beim Meldeportal goAML registrieren. Dies gilt unabhängig von der Abgabe einer Verdachtsmeldung und betrifft insbesondere Immobilienmakler, Versicherungsvermittler sowie Finanzanlagenvermittler. Eine Ausnahmeregelung besteht für bestimmte Berater, deren Tätigkeit sich auf spezifische Investmentfonds beschränkt. Die Registrierung ist über die Website des Portals möglich. Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG könnten einer doppelten Registrierungspflicht unterliegen. Die Registrierung ist notwendig, auch wenn kein Geldwäschebeauftragter bestellt werden muss oder keine konkrete Verdachtsmeldung vorliegt. Der Kreis der Verpflichteten ist umfangreich und schließt auch Unternehmen ohne B2C-Geschäft ein. In Zweifelsfällen wird empfohlen, eine verbindliche Auskunft bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzuholen.

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