EuGH setzt neuen Rahmen für den Einsatz des SCHUFA-Scores

In einem bemerkenswerten Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) klare Richtlinien für die Verwendung des Schufa-Scores festgelegt. Dieser Score darf nicht als alleinige Grundlage für Kreditentscheidungen dienen, so das Urteil aus Luxemburg. Auslöser war der Fall einer Frau, die aufgrund ihres niedrigen Schufa-Wertes keinen Kredit erhielt. Das Wiesbadener Gericht wird nun überprüfen, ob das deutsche Bundesdatenschutzgesetz mit dieser Entscheidung im Einklang steht und den europäischen Datenschutzvorschriften entspricht.

Die Rolle der Schufa in Deutschland

Die Schufa spielt eine zentrale Rolle im deutschen Finanzsystem, indem sie Daten von Verbrauchern sammelt und daraus Bonitätswerte errechnet. Diese Werte werden von verschiedenen Unternehmen, einschließlich Banken und Kreditvermittlern, genutzt, um über Verträge zu entscheiden. Die Schufa selbst verfügt über Informationen zu rund 68 Millionen Menschen in Deutschland und beeinflusst damit maßgeblich die finanzielle Handlungsfähigkeit der Verbraucher.

Datenschutz und automatisierte Entscheidungen

Der EuGH unterstreicht mit seinem Urteil die Bedeutung des Datenschutzes und die Problematik automatisierter Entscheidungen. Die Europäische Datenschutzgrundverordnung verbietet Entscheidungen, die ausschließlich auf automatisierter Datenverarbeitung basieren. Die Schufa betont in ihrer Stellungnahme, dass sie selbst keine Entscheidungen trifft, sondern lediglich Daten zur Verfügung stellt. Das Urteil wird weitreichende Folgen für die Art und Weise haben, wie Unternehmen in Deutschland und Europa künftig mit Bonitätsscores umgehen und Entscheidungen treffen.

Quelle

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe