Online-Versicherungsvermittlung: Wichtige Pflichten für Vermittler (GASTBEITRAG)

Mit der Digitalisierung bieten immer mehr Versicherungsvermittler Versicherungsverträge direkt online an. Diese Entwicklung birgt sowohl Möglichkeiten als auch rechtliche Verpflichtungen. Gemäß Telemediengesetz müssen Vermittler im Impressum bestimmte Angaben machen, etwa die Internetadresse ihrer IHK oder das Versicherungsvermittlerregister. Bei der Erstinformation, die bei erstem Geschäftskontakt gegeben werden muss, reicht ein Button auf der Webseite nicht aus; die Information muss aktiv übermittelt werden. Die gesetzlichen Beratungs- und Dokumentationspflichten gelten auch online. Bei Onlinevermittlungen durch Versicherungsmakler sollten algorithmisch erzeugte Analysen eine ausreichende Anzahl von Versicherern berücksichtigen. Datenschutz und Informationspflichten zur Streitschlichtung sind ebenso zu beachten wie die Kennzeichnung von Werbung im Internet.

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