Recht auf Prämienherabsetzung bei Wegfall gefahrerhöhender Umstände (GASTBEITRAG)

Gemäß § 19 und § 41 VVG müssen Versicherungsnehmer dem Versicherer bekannte Gefahrumstände offenbaren, die die Prämienhöhe beeinflussen könnten. Falls während der Vertragslaufzeit solche Umstände dauerhaft entfallen, hat der Versicherte das Recht, eine Reduzierung der Prämie zu fordern. Dies gilt, sofern diese Umstände ursprünglich zu einer höheren Prämienfestsetzung führten. Der Versicherer muss bei Ablehnung der Reduzierung seine Prämienkalkulation darlegen. Es liegt in der Verantwortung des Versicherten, den Wegfall der Umstände zu beweisen. Viele Versicherte sind sich dieser Rechte nicht bewusst; Versicherungsvermittler sollten daher ihre Kunden entsprechend informieren.

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