Gutachten sieht Rechtsverstöße beim geplanten Provisionsverbot

Die EU-Kleinanlegerstrategie hat aus Sicht der Versicherungsbranche sicherlich das Zeug zum Unwort des Jahres zu avancieren. Die Debatte um das damit einhergehende Provisionsverbot wird auf Hochtouren geführt. Ein finaler Ausgang ist bislang noch kaum absehbar. Nun kippt ein aktuelles Gutachten im Auftrag des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW erneut Öl ins Feuer. Denn laut dem Gutachten verstößt die EU-Kleinanlegerstrategie in ihrer beabsichtigten Form teilweise gegen europäisches Recht. Vor allem die beabsichtigte Regelung in Artikel 30 Abs. 5b RL-E sei nicht mit der bestehenden europäischen Rechtslage vereinbar. Ein neuerlicher Streit ist vorprogrammiert. Es bleibt also spannend.

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe