Zitat des Tages – Provisionsverbot: Mit einem Rechtsgutachten zu mehr Klarheit? – 14.06.2023

„Wir hatten direkt nach Bekanntwerden des Entwurfes zur betreffenden Retail Investment Strategy (RIS) Anfang Mai festgestellt, dass das von der EU-Kommission aufgenommene Provisionsverbot nur bei unabhängiger Beratung gilt, also im weitesten Sinne für Versicherungsberater, die auf Honorarbasis arbeiten.“

Meldete sich jüngst, Michael H. Heinz Präsident vom Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), zu Wort. Nach Auffassung seines Verbandes hätte die veröffentlichte EU-Kleinanlegerstrategie damit keinerlei Relevanz für die in Deutschland tätigen Versicherungsmakler. Ein Rechtsgutachten soll hier nun für mehr Klarheit sorgen.

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