In dem finalen Merkblatt zu „wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten“ postuliert die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Pflichten, welche Lebensversicherung im Sinne des Kunden zu erfüllen haben. Und auch wenn dort das Wort Provisionsdeckel mit keiner Silbe erwähnt wird, haben es die Forderungen der BaFin in sich. Diese stellen ganz und gar den Kunden in den Fokus. Vor allen Dingen sollen Lebensversicherer „mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine Rendite nach Kosten erzielen, die über der langfristigen Inflationserwartung liegt“, wie es in dem Merkblatt heißt. Und dies ist, mal Hand aufs Herz, in klassischen Produkten nur dann zu schaffen, wenn in Lebensversicherungsprodukten auch an der Provisionsschraube gedreht wird.