Zitat des Tages – Makler sollten dringend einen Notfallplan haben – 07.03.2023 (INTERVIEW)

„Wenn keine anderen, konkreten Vorkehrungen getroffen wurden, erlöschen beim Tod des Maklers die Maklerverträge und Maklervollmachten. In der Regel reichen die normalen Willensbekundungen in einem privaten Testament für das Unternehmen nicht.“

Auch Versicherungsmaklerinnen und Versicherungsmakler müssen für den Falle ihres Todes vorsorgen. Dies gilt natürlich auch organisatorisch im Hinblick auf das Fortführen der Geschäftsbeziehungen. Im Interview mit procontra-online erläutert Rechtsanwalt Norman Wirth, welche Fallstricke Makler tunlichst vermeiden sollten.

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe