Zitat des Tages – Die rechtliche Wechselwirkung zwischen Maklerpools und Versicherungsmaklern – 06.03.2023 (GASTBEITRAG)

„Das Gericht traf in offensichtlicher Unkenntnis der objektiven Gegebenheiten der Marktsituation von Versicherungsmaklern unrichtige allgemeine Aussagen, die es zur Grundlage dieser Einzelfallentscheidung machte und die nachfolgend zu erheblicher Unsicherheit führten.“

Ohne Zweifel, das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts aus dem Jahre 2016 sorgte für sehr viel Wirbel in der Versicherungswirtschaft. Denn das Gericht folgte damit der Sichtweise der Deutschen Rentenversicherung und stufte einen Versicherungsmakler, der rund 90 Prozent seines Geschäftes über einen Maklerpool einreichte, als einen „Arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen“ ein. Zu Unrecht, wie Norman Wirth in seinem Gastbeitrag auf AssCompact befindet.

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