Bei der Umsetzung des Provisionsdeckels steckt der Teufel im Detail

Bereits seit Mitte letzten Jahres greift der für die Restschuldversicherung eingeführte Provisionsdeckel. Doch wie verhält es sich eigentlich mit Risikolebensversicherungen, die kein Darlehen oder dergleichen absichern sollen? Hier kommen selbst eingefleischte Experten ins Grübeln. Zwar hatte die Bundesregierung nach einer Kleinen Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine Klarstellung geliefert. Doch noch immer herrscht ein gewisses Maß an Unklarheit. Zu dieser kniffeligen Fragestellung hat nun die Redaktion vom Versicherungsboten in einem Artikel versucht eine Antwort zu finden.

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