Der Wunsch der Aufsicht nach mehr Kundennutzen in der Lebensversicherung

Vor kurzem haben wir ja bereits auf die hitzig geführte Diskussion verwiesen, die durch die Publikation des „Merkblatts für die wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekte bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten“ seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) entbrannt ist. Im Kern fordert die BaFin darin die Verwirklichung eines „angemessenen Kundennutzens“ für Lebensversicherungskunden. Die Frage, die kritische Beobachter stellen dürften ist, wie sich die schwammig formulierte Wertung „angemessen“ im Marktvergleich belastbar quantifizieren lässt. Zweifelsohne werden jedoch über diesem Wege erneut auch die provisionsbasierten Vergütungsmodelle in der Lebensversicherung erneut auf den Prüfstand gestellt.

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe